Entscheiden Sie, ob untenstehende Aussagen im Text stehen oder nicht.
Bedeutung von Gleichberechtigung
Die Gleichberechtigung ist ein Grundpfeiler der Demokratie und viele demokratische Grundsätze beruhen darauf. So beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz, die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit.
Der Begriff der Gleichberechtigung leitet sich generell aus Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ab und besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden. Neben den Definitionen aus Artikel 1, erweitert Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Gleichberechtigung auch, indem sie Ungleichheit aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Hautfarbe, Sprache, Religion, Meinung, Nation, sozialem Status, Eigentum oder anderen Gründen explizit verbietet.
Gleichberechtigung bedeutet auf keinen Fall, dass alle Menschen gleich sein müssen, also die gleiche Religion, Meinung oder den gleichen Lohn haben müssen. Diversität ist in modernen Demokratien ausdrücklich erwünscht. Gleichberechtigung bedeutet aber, dass niemand wegen einer anderen Religion, Meinung oder höherem Lohn anders behandelt wird als der Rest der Gesellschaft. Unabhängig von diesen Faktoren sollten also alle die gleichen Möglichkeiten haben.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter Gleichberechtigung meist die Gleichstellung von Mann und Frau verstanden. Dies ist natürlich ein wichtiger Aspekt der Gleichberechtigung. Trotzdem ist es von großer Bedeutung, dass der Begriff nicht nur auf den Geschlechtsaspekt reduziert wird.
Das Gegenteil von Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Diskriminierung kann aufgrund von allen Faktoren, welche in Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführt sind, passieren. Diskriminierung geschieht gegen den demokratischen Grundsatz der Gleichberechtigung.